Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Roderich Wolff (RRW)

1. Anwendungsbereich
Nachfolgende Bedingungen sind Bestandteil des Buchungsvertrages zwischen der Reederei Roderich Wolff (nachfolgend „Reederei“) und dem Kunden. Hierzu im Widerspruch stehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam.

2. Vertragsschluss
Der Buchungsvertrag zwischen Reederei und Kunde wird erst verbindlich, wenn die Reederei die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder mit der Durchführung der Leistung beginnt. Preis- und Konditionsinformationen sind nur freibleibend.

3. Verhaltensregeln an Bord
Der Kunde und seine Gäste

  • sind verpflichtet, sich nach den anerkannten Regeln der Seemannschaft und den relevanten gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem BinSchStrG und der LärmschutzVO zu verhalten und jegliches Verhalten zu unterlassen, wodurch die Sicherheit an Bord oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gestört werden;
  • haben Anweisungen des Schiffsführers und des Personals der Reederei an Bord Folge zu leisten;
  • sind nicht berechtigt, das Schiff zu steuern;
  • sind nicht berechtigt, das Schiff in einer über das normale und vernünftige Maß hinausgehende Intensität zu nutzen und zu verschmutzen;
  • sind nicht berechtigt, das Schiff ohne Zustimmung des Schiffsführers zu besteigen oder zu verlassen;
  • sind nicht berechtigt, Getränke und Speisen mit an Bord zu nehmen;
  • sind verpflichtet, die von ihnen begleiteten Kinder ausreichend zu beaufsichtigen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Gäste vor Fahrtantritt und laufend an Bord auf die vorstehenden Pflichten hinzuweisen, sie zur Einhaltung anzuhalten und im gebotenen Rahmen zu überwachen.

Der Schiffsführer und das Personal der Reederei an Bord sind berechtigt Gäste, die mehr als unerheblich alkoholisiert sind oder die aus anderem Grund eine Gefahr für sich oder andere darstellen, von Bord zu verweisen.

4. GEMA
Sofern der Kunde an Bord Musik spielen möchte, ist er verpflichtet, die Veranstaltung auf eigene Kosten rechtzeitig bei der GEMA anzumelden.

5. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Fahrpreis ist vom Kunden spätestens 10 Werktage vor dem vereinbartem Antritt der Fahrt vollständig zu leisten und fällig. Soweit der Kunde gastronomischen Service (u.a. Buffet) bestellt hat, ist der hierfür vereinbarte Preis ebenfalls bis spätestens 10 Werktage vor dem vereinbartem Antritt der Fahrt vollständig zu leisten und fällig. Erfolgt die Buchung bzw. schriftliche Bestätigung weniger als 10 Werktage vor Fahrtantritt, ist die Zahlung sofort fällig. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, unbar durch Überweisung auf das in der Bestätigung angegebene Bankkonto der Reederei zu leisten.
Leistet der Kunde die Zahlungen nicht fristgerecht, ist die Reederei nach ihrer Wahl zur Leistungsverweigerung und/oder zum Rücktritt berechtigt. Die Ausübung des Leistungsverweigerungs- und/oder Rücktrittsrechts lässt Schadensersatzansprüche der Reederei unberührt.

Gastronomische Leistungen, die an Bord bestellt werden (u. a. Getränke), rechnet die Reederei nach Beendigung der Fahrt mit dem Kunden gemäß der an Bord ausliegenden Preisliste ab. Diese sind sofort nach Beendigung der Fahrt fällig und vom Kunden in bar zu bezahlen, es sei denn, es ist ausdrücklich eine nachträgliche Abrechnung und Rechnungslegung vereinbart. In diesem Fall ist die Zahlung sofort mit Rechnungslegung fällig und per Überweisung an die Reederei zu zahlen. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Kunde sämtliche an Bord bestellte gastronomische Leistungen (u. a. Getränke) zu bezahlen, dies gilt auch dann, wenn diese von Gästen des Kunden bestellt wurden.

Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, falls der Kunde Verbraucher ist und acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, falls der Kunde Unternehmer ist.
Skonto wird nicht gewährt.

6. Storno
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag schriftlich zu stornieren. Hierbei fallen folgende Stornokosten an, d.h. Kosten in Prozent vom vereinbarten Fahrpreis und ggf. Preis für bestellte gastronomische Leistungen (u. a. Buffet), die der Kunde zur Zahlung trotz Stornierung verpflichtet bleibt:

  • bis 60 Tage vor vereinbartem Fahrtantritt: 0% – kostenfrei
  • bis 30 Tage vor vereinbartem Fahrtantritt: 30%
  • bis 1 Tag vor vereinbartem Fahrtantritt: 80%

Bei Storno innerhalb von weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt bzw. Nichterscheinen bleibt der Kunde zur Zahlung von 100% des Fahrpreises und ggf. Preises für bestellte gastronomische Leistungen (u. a. Buffet) verpflichtet. Die Reederei rechnet jedoch zu Gunsten des Kunden an, was sie an eigenen Aufwendungen erspart (z. B. eingesparter Kraftstoff) oder durch anderweitige Verwendungsmöglichkeiten erwirbt. Hierfür setzt die Reederei pauschal 5 % des Fahrpreises und ggf. 10 % des Preises für bestellte gastronomische Leistungen (u. a. Buffet) an. Dem Kunden bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen oder Erwerbserlöse durch anderweitige Verwendung vorbehalten.

Die Stornokosten sind mit Zugang der Stornoerklärung des Kunden sofort fällig und falls der Kunde Verbraucher ist mit fünf Prozentpunkten und falls der Kunde Unternehmer ist mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ohne Mahnung zu verzinsen. Geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet, die Reederei zahlt überschüssige Beträge innerhalb von fünf Werktagen an den Kunden aus. Die Stornokosten fallen nicht an, wenn dem Kunden nicht storniert, sondern von einem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

7. Störung vor Fahrtantritt
Die Reederei ist berechtigt, das in der Bestätigung bezeichnete Fahrgastschiff ohne weitere Begründung bis zum Fahrtantritt durch ein anderes, gleichwertiges zu ersetzen. Im Falle einer nicht durch Reparatur oder Austausch behebbare Störung am Fahrgastschiff, die den Fahrtantritt unmöglich macht, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Weitergehende Ansprüche und Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 9 greift.

8. Störungen während der Fahrt
Die Reederei ist während der Fahrt bemüht, auftretende Störungen am Fahrgastschiff, die die Durchführung der Fahrt beeinträchtigen, zu beseitigen. Der Kunde hat dem Personal der Reederei an Bord unverzüglich alle ihm bekannt werdenden Störungen anzuzeigen. Die Reederei hat bei nicht behebbaren Störungen das Recht, die Fahrt mit einem anderen Fahrgastschiff fortzusetzen. Kann die Reederei die Störung nicht beheben, hat der Kunde ein Minderungsrecht. Eine Minderung des Fahrpreises ist ausgeschlossen, wenn die Störung nur unerheblich ist, die Reederei die Störung unverzüglich beseitigt bzw. Ersatz beschafft, die Störung durch den Kunden nicht unverzüglich angezeigt wurde oder die Störung durch den Kunden oder einen seiner Gäste verursacht wurde. Weitergehende Ansprüche und Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 9 greift.

9. Haftung der Reederei
Die Reederei haftet unabhängig vom Rechtsgrund nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches durch den Kunden, seine Gäste, andere Dritte oder durch höhere Gewalt (Wetter, Krieg, Streik, etc.) verursacht wurden.

Die Reederei haftet unabhängig vom Rechtsgrund für übrige Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. Die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes ist jedoch nicht anwendbar

  • bei Verletzung von Pflichten, die für die Erfüllung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung sind (s.g. Kardinalspflichten); in diesem Falle haftet die Reederei auch für leichte Fahrlässigkeit, die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, die typisch und vorhersehbar waren;
  • bei Verletzung des Körpers, Lebens oder Gesundheit oder soweit die Reederei eine ausdrückliche, verschuldensunabhängige Garantie übernommen hat oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bestehen, z. B. aus dem ProdukthaftungsG; in diesem Fall haftet die Reederei auch für leichte Fahrlässigkeit unbeschränkt.

10. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet vollumfänglich für alle eigenen Pflichtverletzungen und Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen, es sei denn, er weist nach, dass er diese nicht zu vertreten hat. Der Kunde haftet weiterhin für Schäden (einschließlich Verschmutzungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen) durch seine Gäste, die durch eine Verletzung der Beaufsichtigungspflicht des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, es sei denn, er weist nach, dass er diese nicht zu vertreten hat.

Im Falle einer zu vertretenden Pflichtverletzung im vorgenannten Sinne ist der Kunde verpflichtet, die Reederei von sämtlichen, darauf beruhenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

11. Schriftform
Alle Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das Personal der Reederei ist zu mündlichen Nebenabreden nicht befugt. Ausgenommen vom Schriftformerfordernis sind Bestellungen von gastronomischen Leistungen (u. a. Speisen und Getränken) an Bord.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ist anwendbar. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Sitz der Reederei in Berlin Gerichtsstand.

13. Vertragsergänzung
Soweit einzelne Regelungen unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das, was dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

(Stand 01/2011)

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